Mittwoch, 3. April 2013
Alleinerziehend und arbeitswillig Teil 2
Anwachsender Anspruch auf Arbeitslosengeld, kommt zustande, wenn man so wie ich während der Schwangerschaft gekündigt wurde. In diesem Fall, springt nämlich, trotz rechtswidriger Kündigung nicht das Arbeitsamt (diese meinen nämlich, dass Sie in dieser Situation nicht zuständig sind),sondern das Jobcenter ein. Dieses fühlt sich leider auch nicht direkt dafür zuständig. Mich hat man damals,hoch Schwager von Pontius nach Pilatus geschickt. Nach fast drei Monaten, bekam ich dann endlich mein Geld. Da ich ja länger als 12 Monate, in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis gearbeitet habe, habe ich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Dieser steht mir auch rückwirkend zu (so hat der Herr mir das beim Jobcenter erklärt)und würde dann wohl, mit dem Harz IV Satz verrechnet. Ob das auch so klappt, wie man mir das erzählt hat und ob sich das Finanziell lohnt, werde ich euch,wenn es soweit ist berichten.
Ob diese dann auch meine Weiterbildung finanzieren,steht natürlich wieder auf einem anderen Blatt Papier. Aber dazu, kann ich euch dann auch mehr erzählen.

Ps: Übrigens, habe ich nach dem Desaster mit meine Ex, schnell wieder (schwanger), eine Job gefunden. Da war ich schon im vierten Monat. Den neuen Chef, habe ich natürlich nichts,von meine Schwangerschaft erzählt. Als ich im achten Monat war, konnte ich leider nicht mehr Arbeiten gehen. Da mein Sohn sonst, viel zu früh, auf die Welt gekommen wäre. Daraufhin hat man mich gekündigt. Zu diesem Zeitpunkt, wusste da noch niemand von meiner Schwangerschaft. Trotz allem gilt selbst hier der Kündigungsschutz einer Schwangeren. Dieser gilt auch dann, wenn man zum Kündigungszeitpunkt, noch nichts von seiner Schwangerschaft wusste.

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